Gesetzlicher Feiertag in mehreren Ländern, nicht bundesweit. Fronleichnam fällt 2026 auf Donnerstag, 4. Juni 2026. Landesweit gilt er in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland; in Sachsen und Thüringen nur in bestimmten Gemeinden.
Freitag, der 5. Juni, ist kein Feiertag. Ein vier Tage langer Block entsteht am bestätigten Feiertagsort nur mit genehmigtem Urlaub oder Zeitausgleich.