Am Samstag, den 15. August 2026, gilt die Feiertagsruhe im Saarland landesweit und in Bayern nur in den erfassten katholisch geprägten Gemeinden. Ein Ersatzmontag folgt nicht.
Für eine belastbare Planung muss die konkrete Adresse dem Feiertagsgebiet zugeordnet werden. Erst danach lassen sich Dienstplan, Schule, Öffnungszeiten und Ausflug richtig einordnen.
Samstag, der 15. August 2026, ist der maßgebliche Termin; Deutschland verschiebt diesen Feiertag bei einem Wochenenddatum nicht auf Montag.
Dasselbe Datum hat deshalb innerhalb Bayerns unterschiedliche Folgen: Die Landesgrenze reicht nicht aus, die begünstigte Gemeinde muss bestimmt werden.