Gesetzlicher Feiertag nur in der Stadt Augsburg. Die Rechtsgrenze verläuft an der Augsburger Stadtgrenze. Wer im Umland wohnt, arbeitet oder einen Termin hat, darf den Feiertag nicht automatisch auf diesen Ort übertragen.
Für einen verlässlichen Tagesplan werden Arbeitsort, Schulort, Veranstaltungsort und veröffentlichte Betriebszeiten getrennt geprüft.