Bundesweiter gesetzlicher Feiertag. Pfingstmontag fällt 2026 auf den 25. Mai. Der Montag schließt ein dreitägiges Wochenende ab; Dienstag, der 26. Mai, ist ein gewöhnlicher Arbeits- und Schultag, sofern kein Urlaub, Zeitausgleich oder eine veröffentlichte Schulferienregel greift.
Für Familien bleibt der Kalender des tatsächlichen Schulorts entscheidend. Feiertagsstatus, genehmigte freie Arbeitstage und schulfreie Tage sind deshalb getrennt einzutragen.