Der 26. Dezember ist bundesweit gesetzlicher Feiertag, liegt 2026 aber auf Samstag. Daraus entsteht kein Ersatzmontag; für die Wochenplanung zählt der Freitag des ersten Weihnachtstags.
Der zweite Weihnachtstag folgt direkt auf den ersten Weihnachtstag und gilt bundesweit. 2026 bildet der Freitag des ersten Feiertags mit Samstag und Sonntag den dreitägigen Weihnachtsblock.
Für den Samstag selbst zählen keine gewöhnlichen Einkaufs- oder Fahrplanannahmen. Besuche, Gastronomie, Freizeitziele und Verbindungen brauchen die jeweils veröffentlichten Feiertagsangaben.