Der erste Weihnachtstag am 25. Dezember ist bundesweit gesetzlicher Feiertag und der ruhigste Kern des Weihnachtsblocks. Für die Praxis zählt er fast immer zusammen mit Heiligabend, dem zweiten Weihnachtstag, Schulferien und Besuchen.
Im Alltag steht selten nur dieser eine Tag im Kalender. Heiligabend bereitet den Ablauf vor, der zweite Weihnachtstag verlängert den Besuchs- und Reiseblock.
Bundesweiter gesetzlicher Feiertag am 25. Dezember. Damit ist die rechtliche Ausgangslage klar; praktisch zählen trotzdem Wochentag, Nachbartage, Schultermine und lokale Öffnungszeiten.
Prüfe den 25. Dezember nicht allein. Entscheidend sind Familienessen, Gottesdienste, Dienstpläne, der 26. Dezember und die Rückreise in Richtung Jahreswechsel. Diese Prüfung gehört vor Reisebuchung, Meetingplanung oder feste Schulabsprachen.