Festlich gedeckte Weihnachtstafel am ersten Weihnachtstag

Erster Weihnachtstag

Gesetzlicher Feiertag Bundesweit Fällt auf: Freitag

Der erste Weihnachtstag fällt 2026 auf Freitag, den 25. Dezember, und ist bundesweit gesetzlicher Feiertag. Der zweite Weihnachtstag folgt am Samstag; ein Ersatzwerktag entsteht nicht.

Für die Weihnachtsplanung müssen der 24., 25. und 26. Dezember getrennt bleiben: Der 25. ist bundesweit frei, die beiden angrenzenden Tage haben eine andere Kalenderlogik.

Autor
Redaktion Brückentage-Planer.de
Zuletzt geprüft
Datenbasis
offizielle Quellen und redaktionelle Prüfung
Weihnachtsübersicht

Kurzüberblick

Was für Erster Weihnachtstag zählt, bevor du die Tage drumherum planst.

Datum
Erster Weihnachtstag fällt 2026 auf Freitag.
Status
Bundesweit
Bundesweiter gesetzlicher Feiertag am 25. Dezember.
Geltung
bundesweit
Geltungsbereich: alle Bundesländer.
Planungspunkt
Umfeld prüfen
Prüfe für den 25. Dezember Gottesdienst, Dienstplan, Zielöffnung und Rückfahrt beim jeweiligen Anbieter und behandle den 26. Dezember separat.

Der 25. Dezember ist 2026 bundesweit ein Freitag; der zweite Weihnachtstag folgt am Samstag. Fällt Weihnachten in einem anderen Jahr aufs Wochenende, gibt es keinen zusätzlichen Ersatzwerktag.

Prüfe für den 25. Dezember Gottesdienst, Dienstplan, Zielöffnung und Rückfahrt beim jeweiligen Anbieter und behandle den 26. Dezember separat.

Der Freitag ist 2026 der erste freie Weihnachtstag; Samstag, der 26. Dezember, folgt als eigener Feiertag. Heiligabend am Donnerstag gehört nicht automatisch zum Feiertagsblock.

Urlaubsberechnung

Brückentage und Urlaub

Weihnachten bis Neujahr als einen Block lesen

2026 fällt der 25. Dezember auf Freitag, der zweite Weihnachtstag folgt am Samstag. Damit entsteht bereits ohne Urlaub ein dreitägiger Block bis Sonntag.

Wer vom ersten Weihnachtstag bis Sonntag, den 3. Januar 2027, frei plant, benötigt Urlaub für den 28. bis 31. Dezember. Vier Urlaubstage verbinden Weihnachten, Silvester und Neujahr zu zehn freien Tagen.

Für Familien gehören Schulferien, Besuchszeiten und Rückfahrt in dieselbe Planung; für Teams müssen Urlaub zwischen den Jahren und Bereitschaftsdienste früh geklärt sein.

Wer bis Sonntag, den 3. Januar 2027, frei bleiben möchte, muss die Tage zwischen den Jahren als reguläre Urlaubstage und nicht als Feiertage einplanen.

Für Besuchsfahrten zählen die drei Weihnachtstage als getrennte Termine: Essen, Übernachtung, Rückfahrt und Bereitschaft können an jedem Datum anders liegen.

Praxis

Was gilt im Alltag?

Einkauf und Reservierungen vorziehen, veröffentlichte Feiertagszeiten für jede Fahrt und Öffnung prüfen.

Arbeit

Freitag = 3 Tage

Der erste Weihnachtstag fällt 2026 auf Freitag, den 25. Dezember. Damit entsteht bis Sonntag ein dreitägiger Block ohne Urlaub; Heiligabend am Donnerstag bleibt ein eigener Urlaubstag.

Schule und Familie

Ferienblock abstimmen

Die Weihnachtsferien laufen, aber Beginn und Ende unterscheiden sich nach Bundesland. Besuche und Betreuung sollten deshalb mit dem Ferienkalender des Schulorts und dem zweiten Weihnachtstag geplant werden.

Örtlicher Betrieb

Besuche vor Rückreise

2026 liegt der erste Weihnachtstag am Beginn eines dreitägigen Wochenendes. Wer mehrere Haushalte besucht, sollte Anreise, zweiten Weihnachtstag und Rückfahrt als einen Block prüfen.

Veröffentlichte Zeiten

Einkäufe vor dem 25.

Erledige reguläre Einkäufe vor Freitag, den 25. Dezember. Für Verkehr, Notapotheken, Gastronomie und Freizeitangebote gelten die konkret veröffentlichten Feiertagszeiten.

Der gesetzliche Status erleichtert die Grundplanung, sagt aber nichts über Notdienste, Gastronomie, Verkehr oder konkrete Reservierungszeiten aus.

Weihnachtstafel mit Kerzen und Festessen am 25. Dezember
Gesetzliche Lage

Arbeitsrechtliche Einordnung

Bundesweit frei, Dienste und Öffnungen konkret prüfen

Der erste Weihnachtstag gilt in allen 16 Bundesländern. Der Status ist bundesweit einheitlich und muss nicht nach Region unterschieden werden.

Wer an diesem Tag in einem zulässigen Feiertagsdienst arbeitet, prüft Arbeitsort, Dienstplan, Arbeitsvertrag und den anwendbaren Tarifvertrag. Der allgemeine Feiertagsstatus ersetzt diese Prüfung nicht.

Notdienste, Gastronomie, Freizeitziele und Verkehr veröffentlichen eigene Feiertagszeiten. Für eine konkrete Fahrt oder Reservierung ist diese Anbieterinformation maßgeblich.

Die Geltung ist bundesweit einheitlich; Unterschiede entstehen bei Dienstplänen, Ferienbeginn, Anbieterzeiten und familiären Wegen, nicht beim Feiertagsgebiet.

Entgelt und Dienstplan

Für Beschäftigte mit planmäßigem Freitag ist § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz die zitierte Grundlage. Zulässige Arbeit am Feiertag erfordert zusätzlich die Prüfung von § 9 Arbeitszeitgesetz und Dienstplan.

24., 25. und 26. Dezember

Heiligabend ist kein gesetzlicher Feiertag. Der 25. und 26. Dezember sind dagegen jeweils eigenständige bundesweite Feiertage und müssen bei Urlaub und Dienstplan getrennt behandelt werden.

Wer an Weihnachten arbeitet, prüft den konkreten Dienst und die geltenden Ausnahmen. Der bundesweite Feiertag macht aus jedem Betrieb nicht automatisch einen geschlossenen oder freien Betrieb.

Weihnachten

Bedeutung des ersten Weihnachtstags

Der erste volle Feiertag des Weihnachtsfestes

Der 25. Dezember ist der erste gesetzliche Weihnachtstag. Nach dem Heiligabend beginnt damit der ruhige Festtag, an dem Gottesdienst, gemeinsames Essen, Besuche und Erholung im Mittelpunkt stehen können.

Die vorhandene EKD-Quelle ordnet Heiligabend und die beiden Weihnachtstage in den kirchlichen Weihnachtszyklus ein. Der 25. Dezember steht dabei nicht allein, sondern zwischen Vorbereitung und zweitem Feiertag.

Für einen konkreten Gottesdienst, ein Restaurant oder einen Besuchsort zählen die veröffentlichten Zeiten und bestätigten Reservierungen.

Der erste Weihnachtstag ist der zentrale gesetzliche Feiertag des Weihnachtsfestes; Heiligabend bereitet ihn vor, der zweite Weihnachtstag führt den Festzeitraum weiter.

Festtag

Familie und Besuche

Familienzeit zwischen Heiligabend und zweitem Feiertag

Der erste Weihnachtstag ist für viele Haushalte der ruhigere Teil des Festes. Das große Essen, weitere Familienbesuche oder ein gemeinsamer Gottesdienst liegen häufig am 25. Dezember.

Mehrere Haushalte sollten Besuchszeiten, Mahlzeiten und Übernachtungen zusammen abstimmen. Der zweite Weihnachtstag bietet einen weiteren freien Tag, ist aber ein eigener Termin mit eigenen Wegen und Reservierungen.

Wer nicht feiert oder allein lebt, kann den Feiertag bewusst anders gestalten. Entscheidend sind verlässliche Absprachen und erreichbare Angebote, nicht ein einheitliches Familienmodell.

Familien mit mehreren Haushalten sollten festlegen, welcher Besuch am Freitag und welcher am Samstag stattfindet. Dadurch bleiben Wege und Ruhezeiten realistisch.

Unterwegs

Weihnachten und Winterreise

Reservierungen und Winterreise ohne Feiertagslücke

Bahnverbindungen, Hotelrestaurants und winterliche Unterkünfte sollten für den 25. Dezember ausdrücklich bestätigt sein. Reguläre Öffnung lässt sich an einem Feiertag nicht voraussetzen.

Für längere Reisen zählt der gesamte Zeitraum bis Neujahr. Anreise, zweiter Weihnachtstag, Urlaub zwischen den Jahren und Rückfahrt gehören in einen zusammenhängenden Kalender.

Eine Reise am 25. Dezember braucht eine bestätigte Verbindung und eine sichere Ankunftszeit; der Feiertag ist kein Hinweis auf einen normalen Fahrplan.

FAQ

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Erster Weihnachtstag

Ist der erste Weihnachtstag bundesweit gesetzlicher Feiertag?

Ja. Der 25. Dezember ist in allen 16 Bundesländern gesetzlicher Feiertag.

Ist Heiligabend ebenfalls gesetzlicher Feiertag?

Nein. Der 24. Dezember ist kein gesetzlicher Feiertag; Urlaub und Arbeitszeit müssen separat geklärt werden.

Haben Geschäfte am 25. Dezember geöffnet?

Plane den regulären Einkauf nicht für den 25. Dezember. Standortbezogene Ausnahmen und veröffentlichte Feiertagszeiten müssen direkt beim Anbieter geprüft werden.

Welche Weihnachtstage sollte ich zusammen planen?

Plane Heiligabend, ersten und zweiten Weihnachtstag sowie die Tage bis Neujahr als zusammenhängenden Zeitraum.

Was sollte ich für den 25. Dezember früh reservieren?

Bestätige Bahnverbindungen, Restaurantplätze, Hotels, Gottesdienstzeiten und Besuchstermine rechtzeitig.

Nächste Schritte

Weiter planen

Vom Weihnachtsessen bis zum Jahreswechsel weiterplanen

Klärt zuerst Dienstpläne, Besuche, Essen und Übernachtungen für den 24. bis 26. Dezember. Danach lässt sich entscheiden, ob Urlaub zwischen den Jahren den Block bis Neujahr verlängern soll.

Öffne anschließend Schulferien und Kalenderwochen, sichere bestätigte Reservierungen und halte die gemeinsamen Termine per Kalender-Abo oder Export für alle Beteiligten fest.

Trage zuerst Heiligabend, ersten und zweiten Weihnachtstag getrennt ein. Ergänze danach Ferien, Urlaub zwischen den Jahren, Besuchszeiten und die Rückfahrt.

Für alle Beteiligten bleibt sichtbar, welche Tage gesetzliche Feiertage sind und welche freien Tage durch Urlaub, Ferien oder persönliche Absprachen entstehen.

Quellen & Weiterführendes

  1. Arbeitszeitgesetz § 9 : Bundesrechtlicher Rahmen für Sonn- und Feiertagsarbeit, Ausnahmen und Dienstplanung.
  2. Entgeltfortzahlungsgesetz § 2 : Entgeltregel nach geklärtem Feiertagsstatus.
  3. KMK - Ferienkalender : Schulferien-Downloads für den Kalendervergleich.
  4. EKD - Weihnachten : Kirchlicher und praktischer Kontext zu Heiligabend und den beiden Weihnachtsfeiertagen.
  5. Heiliger Abend (24. Dezember) : Der praktische Planungstag vor den beiden gesetzlichen Weihnachtstagen.
  6. Zweiter Weihnachtstag (26. Dezember) : Der zweite gesetzliche Weihnachtstag für Besuch, Rückreise und Winterurlaub.
  7. Silvester (31. Dezember) : Der Abend vor Neujahr mit Öffnungszeiten, Heimweg und Jahreswechselplanung.