Der 24. Dezember bleibt 2026 ein Werktag. Frei, früherer Feierabend und konkrete Öffnungszeiten ergeben sich aus Arbeitsvertrag, Tarif- oder Betriebsregel und der am Standort geltenden beziehungsweise veröffentlichten Zeit.
Donnerstag, der 24. Dezember 2026, ist ein Arbeitstag. Besondere Betriebszeiten müssen aus der anwendbaren Regel oder der veröffentlichten Anbieterzeit hervorgehen; ein Urlaubstag verbindet den Tag mit Freitag und Wochenende.
Heiligabend ist kulturell zentral, wird aber durch frühen Ladenschluss, eine Betriebsgewohnheit oder einen Gottesdienst nicht zum gesetzlichen Feiertag.
2026 fällt der Termin auf Donnerstag. Deshalb ist zu klären, ob die anwendbare Regel einen früheren Feierabend vorsieht oder für den ganzen Tag Urlaub nötig ist.
Der erste Weihnachtstag am Freitag hat einen eigenen gesetzlichen Status und darf nicht als Arbeitszeitregel für den 24. Dezember herangezogen werden.