Artikel 2 des Einigungsvertrags legt den 3. Oktober als gesetzlichen Feiertag fest. Die Samstagslage 2026 führt nicht zu einem Ersatzmontag.
Der 3. Oktober gilt in allen Bundesländern. 2026 fällt er auf Samstag und wird nicht auf Montag verschoben; für eine übliche Fünftagewoche entsteht daher kein zusätzlicher freier Werktag.
Seine praktische Wirkung hängt stärker vom Ort ab: Einheitsfeiern, Museen, Gedenkorte, Sicherheitsbereiche und Nahverkehr veröffentlichen eigene Programme und Hinweise.