Bis 1994 war der Buß- und Bettag bundesweit relevant. Seit 1995 ist er regulär nur noch in Sachsen gesetzlicher Feiertag. Diese Seite erklärt den früheren bundesweiten Status.
Die aktuelle Seite erklärt die heutige Sachsen-Regel und die praktische Wirkung für Arbeit, Schule und Planung.